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Güte im Recht

Der Güterichter steht dafür, dass sich Güte und Recht zumindest sprachlich nicht ausschließen müssen. An vielen deutschen Gerichten versucht er, geeignete Streitigkeiten ohne Verlierer zu beenden. Anders als der „normale“ Richter entscheidet der Güterichter nicht, wer Recht hat oder bekommt. Er unterstützt die Beteiligten dabei, gemeinsame, tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Mit der Einführung des Güterichters sind die Erwartungen verbunden, durch eine schnellere Konfliktlösung die Gerichte zu entlasten und nachhaltigen (Rechts-)Frieden zu schaffen. Es wird sich in der Praxis zeigen müssen, ob diese Erwartungen erfüllt werden.

Güte statt Recht?

Es ist der Anspruch an das Güterichterverfahren, einen bei Gericht anhängigen Konflikt einvernehmlich zu lösen, ohne dass ein Richter entscheidet. Diese Erwartung kann weder in allen Fällen erfüllt werden. Noch kann das Recht, das nur Rechtsansprüche und damit Gewinner oder Verlierer kennt, für diese Erwartung der einzige Maßstab sein. Alle Beteiligten müssen über das Recht hinausschauen, um Lösungen zu finden, mit denen alle leben können.

Damit ergibt sich ein deutliches Spannungsverhältnis des an das Recht gebundenen Richters, der in der Rolle als Güterichter das Recht im Blick haben muss, sich aber nicht darauf beschränken kann. Das ist nur dann unproblematisch, wenn der Güterichter die inhaltliche Arbeit tatsächlich vollständig den Parteien überlässt.

Aufbau dieser Internetseite

Diese Internetseite möchte Hinweise geben, wie solche und andere Fragen derzeit beantwortet werden. In der Rubrik Rechtsprechung sind alle aktuelle Entscheidungen von verschiedenen Gerichten zum Güterichter zu finden. An diesen lässt sich sehen, welche Fragen die Rechtsprechung mit dem Güterichter verbindet – zum Beispiel die nach den Voraussetzungen einer Verweisung an den Güterichter – und wie sie beantwortet werden.

Doch nicht nur die Gerichte beschäftigen sich mit dem Güterichter, sondern auch die (wissenschaftliche) Forschung. Auf der Seite Forschung sind einige Hinweise zu weiterführender Literatur eingestellt. Die dort benannten Beiträge verweisen ihrerseits auf weitere Fundstellen.

Die Güterichterverfahren sind statistisch noch nicht vollständig erfasst. Für die Jahre 2012 und 2013 gibt es eine Statistik vom Niedersächsischen Justizministerium. Dort sind Gerichtsmediationen und Güterichterverfahren zusammengefasst. Erst für das Jahr 2014 werden die Güterichterverfahren in der Rechtspflegestatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst. Diese Statistik ist noch nicht veröffentlicht.

Die derzeit gültigen Gesetzestexte zum Güterichter gibt es auszugsweise unter gesetzliche Grundlagen zur Einsicht. Abschließend wird auf der Seite Gesetzgebungsverfahren nachgezeichnet, wie es überhaupt zum Güterichter kam.